Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Logistik Lukas Getränkevertrieb & Event-Service
1. Allgemeines
1.1. Der gesamte Geschäftsverkehr zwischen Logistik Lukas Getränkevertrieb & Event-Service und unseren Kunden unterliegt den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
1.2. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung oder Leistung stellt eine Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen dar.
1.3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
1.4. Für Vollkaufleute ist Hildesheim das zuständige Gericht. Sofern der Kunde kein Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.5. Der Käufer erkennt mit der Auftragserteilung die Vertragsbedingungen an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
• Getränkevertrieb
• Lieferservice
• Kommissionslieferungen
• Event- & Partyservice
• Verleih von Kühlanhänger, Schankwagen, Theken, Spültheken, Zapfanlagen, Getränke-Kühltruhen, Bierzeltgarnituren, Stehtische und verschiedene Gläser
• Weiteres Leihinventar
2.2. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Bestellungen
3.1. Bestellungen und Lieferungen werden nach Vereinbarung ausgeführt.
3.2. Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind nicht verbindlich. Die Lieferschwierigkeiten, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen den Abnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Regressansprüchen.
4. Angebote, Lieferungen und Leistungen
4.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4.2. Die Lieferung erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste.
4.3. Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung zustande.
5. Bei Reklamationen
5.1. Die Ware ist bei der Lieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
5.2. Die Lieferung der Waren erfolgt in einwandfreiem Zustand. Reklamationen bezüglich der Menge von Voll- und Leergut sowie der Art der gelieferten Waren müssen unverzüglich beim Empfang geltend gemacht werden. Die Meldung von Mängeln muss dem Fahrer/in unverzüglich mitgeteilt und ihm schriftlich bestätigt werden. Nach Feststellung des Mangels sind sonstige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf von 2 Tagen seit der Lieferung sind jegliche Reklamationen ausgeschlossen. Bei begründeter Beanstandung wird eine Ersatzlieferung oder Gutschrift vorgenommen. Wenn der Käufer die Ware falsch gelagert oder behandelt hat, trägt er die Verantwortung dafür.
6. Zahlungen
6.1. Wir sind berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach ihrer Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Zusätzlich sind wir berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, um unseren Aufwand zu decken:
• 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss
• 50% Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
6.2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen erhoben. Inkassokosten sind vom Kunden zu übernehmen.
6.3. Wiederholter Zahlungsverzug berechtigt uns, die Lieferung einzustellen. Schadensersatzansprüche auf entgangene Gewinne oder Schadensersatz können nicht gegen uns geltend gemacht werden.
6.4. Im Falle einer Zahlungseinstellung oder eines drohenden Insolvenzverfahrens werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Unser Kunde ist zur Bestandsaufnahme und Aussonderung unserer Lieferungen verpflichtet. Er hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um unser Eigentum zu sichern und uns über alle Einzelheiten zu informieren und uns an Ort und Stelle über die Lieferung zu informieren und uns über alle Einzelheiten zu informieren.
7. Rücktritt
7.1. Der Auftraggeber kann bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts sind folgende Zahlungen an uns zu leisten:
• Die Kosten für Planung, Organisation, Miete oder Einkauf sind vom Kunden in vollem Umfang zu übernehmen
• Bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10 %
• Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
• Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
• Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
• Bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60 %
• Bei Nichtantritt 100 % des vereinbarten Preises Als Leistungsbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem wir die vertraglich geschuldete Leistung erbringen.
7.2. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Für die Berechnung der Frist gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns.
8. Leihinventar
8.1. Mit dem Empfang des angekreuzten Verleih-Inventars erkennt der Mieter an, dass es sich in einem unbedenklichen Zustand befindet und keine Schäden aufweist. Die festgestellten Mängel müssen im Mietvertrag dokumentiert werden. Der Vermieter informiert den Mieter vor der Benutzung des Leihinventars über dessen Beschaffenheit, den mechanischen sowie den elektrischen Umfang. Der Mieter bestätigt außerdem, dass das Verleih-Inventar insgesamt keine groben Verunreinigungen aufweist.
8.2. Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Gegenstand schonend zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln einzuhalten.
8.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu verschließen und vor Diebstahl zu schützen.
8.4. Der Vermieter untersagt die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Mietgegenstandes an andere Personen.
8.5. Kühlanhänger und Schankwagen werden vom Vermieter an den vereinbarten Ort des Mieters gebracht und wieder dort abgeholt. Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht selbst fahren oder jemanden anderen damit beauftragen.
8.6. Sollte das Leihmaterial nicht sauber, ordentlich und zusammengeräumt zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit sein, wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,– € berechnet.
8.7. Der Mieter muss die verlorenen oder nicht zurückgegebenen Sachen zum Wiederbeschaffungspreis ersetzen. Die Mietzahlungen werden nicht als Leistung auf den Wiederbeschaffungswert angerechnet.
9. Haftung
9.1. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Getränkeschankanlagenverordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften.
9.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
10. Schlussbestimmung
10.1. Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
10.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine Daten zur Abwicklung des Auftrags gespeichert werden.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.4. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden.
Wehrstedt, den 25. Februar 2024